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Beurteilungskriterien · Verkehr und Straftaten

Die V-Kriterien der MPU. Woran der Gutachter Sie misst.

Bei einer MPU wegen Punkten, Verkehrsdelikten oder Straftaten entscheidet der Gutachter nicht nach Gefühl.

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Punkte und Verkehr

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Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.

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Kurz gesagt

Die V-Kriterien sind Teil der Beurteilungskriterien, nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Für Verkehrs- und Strafdelikte beschreiben fünf Hypothesen, unter welchen Bedingungen eine günstige Prognose möglich ist.

  • V1 bis V3 betreffen die Ursachen des Fehlverhaltens, von einer tiefgreifenden Persönlichkeitsproblematik bis zu falschen Einstellungen und Gewohnheiten.
  • V4 und V5 schließen aus, dass Krankheiten oder eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit hinter den Verstößen stehen.
  • Nicht jedes Kriterium muss erfüllt sein. Der Gutachter bewertet das Gesamtbild.
Gilt für
MPU wegen Punkten, Verkehrsdelikten und Straftaten
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM)
Aufbau
5 Hypothesen (V1–V5) mit einzelnen Kriterien
Typische Zuordnung
meist V3 bei Punkten, eher V2 bei aggressiven Delikten

Punkte und Verkehrsdelikte im Überblick

Worauf der Gutachter bei Verkehrsverstößen schaut.

Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.

Prüfbereich 01 · V-Kriterien

Ihre Verstöße

Der Gutachter kennt Ihre Akte und den Auszug aus dem Fahreignungsregister. Er prüft, ob Sie Ihre Verstöße kennen, vollständig benennen und die Häufung nicht kleinreden.

Typische Fragen im Gespräch

  • Welche Verstöße stehen in Ihrem Register?
  • Wie kam es zu der Häufung?
  • Welcher Verstoß war aus Ihrer Sicht der schwerste?

So bereiten wir Sie vor

Wir gehen KBA-Auszug und Akte mit Ihnen durch, damit Sie jeden Eintrag erklären können.

Ihr Weg zur MPU nach Verkehrsverstößen

Was passiert
Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern, kostenlos beim KBA.
Ihre Aufgabe
Auszug beantragen und mitbringen.
Unsere Unterstützung
Wir lesen ihn mit Ihnen und klären Tilgungsfristen.

MPU-Quiz · 2 Minuten

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.

Rechner · kostenlos

Wann darf ich wieder fahren? Ihr Zeitplan in 1 Minute.

Wählen Sie Ihr Delikt und Ihre Lage. Sie sehen sofort, ab wann Sie realistisch wieder fahren können und was den Weg verkürzt.

Orientierung aus den Beurteilungskriterien und unserer Praxis. Ihren genauen Zeitplan erstellen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Orientierung aus den Beurteilungskriterien und unserer Beratungspraxis. Keine Garantie: Am Ende entscheiden Gutachter und Behörde. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht.

Die Grundlage jeder MPU

Die Hypothesen V1 bis V5 stammen aus diesem Buch.

„Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“, 5. Auflage, Kirschbaum Verlag. Herausgegeben von den Fachgesellschaften für Verkehrspsychologie (DGVP) und Verkehrsmedizin (DGVM). Danach arbeiten die Gutachter. Und danach bereiten wir Sie vor.

Überblick

Die fünf Hypothesen auf einen Blick

Jede Hypothese beschreibt eine mögliche Ursache und was sich ändern muss, damit eine günstige Prognose möglich ist.

HypotheseIn einfachen WortenWas Sie zeigen müssen
V1Die Verstöße hängen mit einer tiefgreifenden Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung zusammen, etwa einer Persönlichkeitsstörung.Aufarbeitung, meist mit therapeutischer Hilfe, und eine lange stabile Phase ohne Auffälligkeiten
V2Verfestigte Verhaltensmuster und eine verminderte Kontroll- und Anpassungsfähigkeit, zum Beispiel bei Ärger, Stress oder ProvokationVerständnis der eigenen Auslöser und erprobte Strategien zur Selbststeuerung
V3Fehleinstellungen gegenüber Regeln und riskante Gewohnheiten, obwohl die Regeln bekannt sindEchte Einstellungsänderung und neue, stabile Gewohnheiten
V4Keine psychische, neurologische oder körperliche Erkrankung steht hinter den Verstößen.Unauffällige ärztliche Befunde oder eine behandelte, nicht verkehrsrelevante Erkrankung
V5Keine Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit steht hinter den Verstößen.Unauffällige Leistungstests und ein schlüssiges Bild aus der Akte

Wie der Gutachter die Kriterien einsetzt

Die Beurteilungskriterien sollen sicherstellen, dass jede Begutachtung nachvollziehbar und vergleichbar ist. Für Alkohol gibt es die A-Kriterien, für Drogen die D-Kriterien, für Verkehrsdelikte und Straftaten die V-Kriterien.

Zuerst ordnet der Gutachter Ihren Fall einer Hypothese zu. Dann prüft er die dazugehörigen Kriterien. Dabei gibt es keine feste Zahl, die erfüllt sein muss. Entscheidend ist, ob das Gesamtbild schlüssig ist: Passen Ihre Schilderung, die Akte und Ihre Veränderung zusammen?

Besonders achtet der Gutachter auf Glaubhaftigkeit und Nachhaltigkeit. Eine Veränderung, die erst kurz vor dem Termin begonnen hat oder nur mit dem Führerschein begründet wird, überzeugt selten.

V1: Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung

V1 betrifft Menschen, deren Auffälligkeiten auf eine grundlegende Problematik zurückgehen, die weit über den Straßenverkehr hinausreicht. Das ist eher selten.

Woran der Gutachter V1 erkennt

  • Eine frühere Diagnose einer Persönlichkeitsstörung durch Arzt, Therapeut oder Klinik
  • Dissoziales Verhalten über mehrere Lebensphasen, etwa wiederholte Delikte wie Diebstahl oder Betrug, oft schon in der Jugend
  • Deutliche Probleme mit Impulskontrolle und Aggression, zum Beispiel schwere Gewalt aus Wut

Was für eine günstige Prognose nötig ist

  • Aufarbeitung der Ursachen, meist mit therapeutischer Begleitung, und ein klarer Blick auf den eigenen Anteil
  • Stabile Impulskontrolle über einen längeren Zeitraum, in der Regel mindestens ein Jahr ohne Auffälligkeiten
  • Dauerhaft verbesserte Lebensverhältnisse und Unterstützung, zum Beispiel durch Bewährungshilfe, Schuldnerberatung, Psychotherapie oder ein stabiles Umfeld

Fragen zu den V-Kriterien? Wir helfen gern.

Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

V2: Verminderte Kontroll- und Anpassungsfähigkeit

Bei V2 liegt keine Persönlichkeitsstörung vor, aber verfestigte Muster, die sich trotz Bußgeldern, Unfällen oder Kursen nicht geändert haben. Typisch sind wiederholte Auffälligkeiten, etwa Nötigung, gefährliche Eingriffe oder Körperverletzung im Verkehr.

Typische Muster

  • Emotionale Anspannung: Kontrollverlust bei Provokation, dichtes Auffahren, Lichthupe, Ausbremsen
  • Suche nach dem Kick: Geschwindigkeitsrausch, Grenzen testen, PS-starke oder getunte Fahrzeuge
  • Soziale Beeinflussung: Lenkzeitverstöße auf Druck des Arbeitgebers, Mitfahrer, die anstacheln
  • Ablehnung von Autoritäten: Polizei und Behörden als Gegner, ein verzerrtes Bild vom „guten Fahrer“

Was der Gutachter erwartet

  • Sie übernehmen Verantwortung, statt sich als Opfer der Umstände zu sehen, und können erklären, wie es dazu kam. „Ich bin halt so“ reicht nicht.
  • Sie beschreiben konkret, wie Sie heute mit Stress und Ärger im Verkehr umgehen, mit Beispielen statt „Ich passe jetzt besser auf“.
  • Belastende Lebensumstände wie Berufsdruck oder Geldsorgen haben sich verbessert, akute Krisen sind abgeschlossen.

V3: Fehleinstellungen und riskante Gewohnheiten

V3 ist die typische Hypothese bei der MPU wegen Punkten. Sie kannten die Regeln, haben sie aber für sich selbst anders ausgelegt, etwa „bis 20 km/h zu schnell gibt es ja keine Punkte“ oder „nachts ist das Tempolimit sinnlos“.

Typische Anzeichen

  • Sanktionen wirken kaum. Bußgelder gelten als ungerecht, Blitzer als Abzocke, das Ziel ist „nicht mehr erwischt werden“.
  • Regeln werden unter Zeitdruck oder sozialem Druck nicht konsequent eingehalten.
  • Kein Zusammenhang wird gesehen zwischen der eigenen Einstellung und dem Unfallrisiko.

Was sich ändern muss

  • Problembewusstsein: Sie verstehen, warum Regeln sinnvoll sind und wie Lebensstil und Fahrverhalten zusammenhängen.
  • Einstellungsänderung: Rücksicht und Regelbefolgung aus Überzeugung, nicht aus Angst vor Strafe.
  • Veränderte Bedingungen: weniger Zeitdruck, bessere Planung, Alternativen zum Auto.

V4 und V5: Krankheit und Leistungsfähigkeit ausschließen

Diese beiden Hypothesen prüfen, ob etwas anderes als Einstellung oder Verhalten hinter den Verstößen steht.

V4 fragt nach psychischen, neurologischen oder körperlichen Erkrankungen, die das Fahren beeinträchtigen können, etwa eine unbehandelte Depression, eine Sucht oder eine Dauermedikation mit starken Schmerzmitteln. Liegt eine Erkrankung vor, muss ärztlich belegt sein, dass sie behandelt ist und nicht verkehrsrelevant wirkt.

V5 fragt, ob eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit eine Rolle spielt, etwa bei Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder Reaktion. Grundlage sind der Leistungstest am Computer und die Akte. Für Lkw- und Busführerscheine gelten strengere Maßstäbe. Mehr zum Leistungstest unter Ablauf der MPU.

Welche Hypothese betrifft Sie?

Die meisten Menschen, die wegen Punkten zur MPU müssen, werden V3 zugeordnet. Bei aggressivem Fahrverhalten, Nötigung oder wiederholten Straftaten liegt V2 näher. V1 kommt vor allem bei langen Vorstrafenregistern oder Gewaltdelikten in Betracht. Bei Straftaten erklären wir die Zusammenhänge unter MPU wegen Straftaten.

Welche Hypothese in Ihrem Fall wahrscheinlich ist, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Akte. Davon hängt ab, wie lange die Vorbereitung dauert und ob zusätzliche Belege wie eine Therapiebescheinigung sinnvoll sind. Mehr zur MPU-Vorbereitung

HinweisDiese Seite fasst die Beurteilungskriterien vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung, und die Einordnung trifft im Einzelfall der Gutachter.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was bedeutet das V bei den V-Kriterien?

V steht für Verkehr. Die V-Kriterien gelten für Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol- oder Drogenbezug und für Straftaten.

Müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die MPU zu bestehen?

Nein. Der Gutachter bewertet das Gesamtbild. Einzelne Lücken lassen sich ausgleichen, wenn die Veränderung insgesamt schlüssig und stabil ist.

Welche Hypothese gilt bei 8 Punkten?

Meistens V3, also Fehleinstellungen und Gewohnheiten. Bei aggressivem Fahrverhalten kann auch V2 in Frage kommen. MPU wegen Punkten

Brauche ich bei V1 eine Therapie?

Nicht zwingend, aber häufig. Eine fachliche Aufarbeitung macht die Veränderung für den Gutachter deutlich nachvollziehbarer.

Wie lange muss die Veränderung schon bestehen?

Das hängt von der Hypothese ab. Bei V1 und V2 erwarten Gutachter in der Regel einen längeren stabilen Zeitraum, oft mindestens ein Jahr. Bei V3 kann eine kürzere, aber gut belegte Phase genügen.

Wo finde ich typische Fragen zu den V-Kriterien?

Beispiele aus dem Gespräch finden Sie unter MPU-Fragen bei Punkten und MPU-Fragen bei Straftaten.

Welche Hypothese trifft auf Sie zu?

Wir sehen uns Ihre Akte an und sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, worauf der Gutachter in Ihrem Fall achten wird.

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