MPU verstehen · Kursempfehlung
Der Kurs nach § 70 FeV. Fast geschafft.
Manche Gutachten enden nicht mit Ja oder Nein, sondern mit einer Kursempfehlung.
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Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
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Kurz gesagt
Ein Kurs nach § 70 FeV kommt nur in Frage, wenn das MPU-Gutachten ihn ausdrücklich empfiehlt. Nach erfolgreicher Teilnahme kann die Fahrerlaubnis ohne erneute MPU erteilt werden.
- Empfohlen wird er, wenn sich Ihr Verhalten bereits verändert hat, die Veränderung aber noch gefestigt werden soll.
- Die Führerscheinstelle muss der Teilnahme zustimmen.
- In der Regel mehrere Gruppensitzungen über etwa drei Wochen, Kosten in der Regel ca. 400–800 €.
- Rechtsgrundlage
- § 70 und § 11 Abs. 10 FeV
- Voraussetzung
- Kursempfehlung im Gutachten
- Typische Anlässe
- Alkohol, Drogen
- Format
- in der Regel 4 Sitzungen à ca. 3 Std.
- Kosten
- in der Regel ca. 400–800 €
In 1 Minute
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Frage 1 von 3
Warum müssen Sie zur MPU?
Was eine Kursempfehlung bedeutet
Das Gutachten stellt fest, dass Sie auf einem guten Weg sind. Sie haben die Ursachen erkannt und erste Veränderungen umgesetzt. Ein Teil der Kriterien ist aber nur eingeschränkt erfüllt, zum Beispiel weil die Veränderung noch nicht lange genug stabil ist.
Statt eines negativen Ergebnisses empfiehlt der Gutachter deshalb einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Grundlage sind die Beurteilungskriterien, nach denen das Gutachten erstellt wird. Wie die MPU bewertet
Wichtig: Der Kurs ist keine Alternative zur MPU. Er folgt auf sie und setzt eine Empfehlung voraus. Freiwillig oder auf eigenen Wunsch können Sie ihn nicht anstelle einer MPU belegen.
Wer teilnehmen kann
- Sie haben eine MPU absolviert, und das Gutachten enthält ausdrücklich eine Kursempfehlung.
- Der Kurs ist nach § 70 FeV anerkannt.
- Die Führerscheinstelle stimmt der Teilnahme zu (§ 11 Abs. 10 FeV).
Kursmodelle gibt es vor allem für Alkohol- und Drogen-Fragestellungen. Ob für Ihre Fragestellung ein anerkanntes Modell in Frage kommt, ergibt sich aus dem Gutachten. Bei reinen Verkehrs- oder Straftatenfragestellungen ist eine Kursempfehlung nach unserer Erfahrung selten.
Fragen zu dem Kurs nach § 70 FeV? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Ablauf und Format
Angeboten werden die Kurse von Trägern mit anerkannten Kursmodellen, zum Beispiel von TÜV, DEKRA und anderen. Die Details unterscheiden sich, in der Regel sieht der Kurs so aus:
| Merkmal | In der Regel |
|---|---|
| Sitzungen | 4 Gruppensitzungen à ca. 3 Stunden |
| Zeitraum | ca. 3 Wochen |
| Form | kleine Gruppe, geleitet von Verkehrspsychologen |
| Abschluss | Teilnahmebescheinigung für die Führerscheinstelle, keine Prüfung |
| Kosten | ca. 400–800 €, je nach Anbieter; Behördengebühren zusätzlich |
Die Angaben sind Erfahrungswerte und können je nach Kursmodell abweichen. Fragen Sie beim Anbieter nach Terminen und Preisen.
Was im Kurs passiert
- Rückblick und Selbstreflexion: Wie kam es zum Fehlverhalten, welche Muster stecken dahinter?
- Arbeit an den Restzweifeln: Die im Gutachten genannten Punkte werden gezielt bearbeitet.
- Stabilisierung: Strategien für Abstinenz oder kontrollierten Umgang, Umgang mit Rückfallrisiken.
- Austausch in der Gruppe: Andere Teilnehmende spiegeln, wo die eigene Schilderung noch nicht trägt.
Ob während des Kurses weiterhin Abstinenznachweise nötig sind, hängt von Ihrem Fall und dem Gutachten ab. Mehr zum Abstinenznachweis
Von der Empfehlung zum Führerschein
- Gutachten mit Kursempfehlung erhalten und in Ruhe lesen.
- Gutachten bei der Führerscheinstelle einreichen und die Zustimmung zur Kursteilnahme einholen.
- Bei einem anerkannten Anbieter anmelden und teilnehmen.
- Teilnahmebescheinigung bei der Behörde einreichen.
- Die Behörde entscheidet über die Neuerteilung, ohne erneute MPU.
Nach unserer Erfahrung dauert es nach Einreichen der Bescheinigung meist einige Wochen bis zur Neuerteilung. Fehlen noch Unterlagen für den Antrag, verzögert sich das.
Andere Ergebnisse
Positiv, negativ, Kurs: was jetzt?
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Ist der § 70 Kurs eine Alternative zur MPU?
Nein. Der Kurs setzt ein MPU-Gutachten mit ausdrücklicher Kursempfehlung voraus. Er ersetzt nur eine erneute MPU.
Wer entscheidet über den Kurs?
Der Gutachter empfiehlt ihn, die Führerscheinstelle muss zustimmen. Erst dann melden Sie sich bei einem anerkannten Anbieter an.
Wie lange dauert ein § 70 Kurs?
In der Regel vier Gruppensitzungen à etwa drei Stunden innerhalb von rund drei Wochen. Die Modelle unterscheiden sich je nach Anbieter.
Was kostet der Kurs nach § 70 FeV?
In der Regel etwa 400–800 €, je nach Anbieter. Behördengebühren kommen hinzu. Alle MPU-Kosten
Kann ich den Kurs freiwillig machen?
Nicht als Ersatz für die MPU. Ohne Empfehlung im Gutachten und Zustimmung der Behörde hat der Kurs nicht die Wirkung nach § 11 Abs. 10 FeV.
Gibt es am Ende eine Prüfung?
In der Regel nicht. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Führerscheinstelle einreichen.
Muss ich während des Kurses Abstinenz nachweisen?
Das hängt von Ihrem Fall und den Vorgaben im Gutachten ab. Klären Sie das vor Kursbeginn.
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Mo–Fr, 10:00–19:00 Uhr
