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Mo–Fr, 10:00–19:00 Uhr · Kreuzgasse 2–4, 50667 Köln

Aktencheck · 79 €

Aktencheck. Was Ihre Akte wirklich sagt, bevor Sie zur MPU gehen.

Sie senden uns Anordnung, Bescheid, Akte oder KBA-Auszug.

  • Fragestellung entschlüsselt
  • Fristen im Blick
  • Nachweise klar
  • Aktenbereinigung geprüft

Aktencheck buchen

Wir lesen Ihre Unterlagen und erklären sie Ihnen

79 €einmalig

Was liegt Ihnen vor?

Ihre Unterlagen senden Sie danach als Foto oder PDF per WhatsApp oder E-Mail.

Was wir prüfen

Vier Fragen, eine klare Antwort

Fragestellung

Die Behörde legt in der Anordnung fest, welche Eignungsfragen zu klären sind (§ 11 Abs. 6 FeV). Wir übersetzen, worauf sie zielt.

Fristen

Bis wann das Gutachten vorliegen muss und wann Einträge getilgt werden. Wer die Frist versäumt, riskiert die Annahme der Nichteignung (§ 11 Abs. 8 FeV).

Nachweise

Welche Belege zu Ihrer Fragestellung passen, etwa Abstinenznachweise, und was davon schon vorliegt.

Aktenbereinigung

Ob alte Einträge getilgt sind oder Unterlagen in der Akte vernichtet werden müssten, und ob ein Antrag in Betracht kommt.

Wenn möglich

Aktenbereinigung beantragen

Alte Einträge und Unterlagen dürfen nicht ewig gegen Sie verwendet werden. Prüfen Sie in zwei Klicks, ob sich ein Antrag lohnen könnte.

1Welche Art Eintrag?
2Wann wurde die Entscheidung rechtskräftig?

Wählen Sie oben Art und Zeitpunkt. Das Ergebnis erscheint hier.

Tilgungsfrist 2 Jahre und 6 Monate ab Rechtskraft (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StVG).

Tilgungsfrist 5 Jahre ab Rechtskraft (§ 29 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 StVG).

Tilgungsfrist 10 Jahre. Sie beginnt erst mit der Neuerteilung, spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft (§ 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 StVG). Ohne neue Fahrerlaubnis also in der Regel 15 Jahre.

Frist läuft noch.

Der Eintrag ist in der Regel noch gespeichert und darf verwertet werden. Eine vorzeitige Löschung ist dann nicht möglich, außer der Eintrag ist falsch oder die Entscheidung wurde aufgehoben.

Grenzbereich: prüfen wir im Einzelfall.

Die Tilgungsreife kann erreicht sein. Danach folgt oft noch eine Überliegefrist von einem Jahr (§ 29 Abs. 6 StVG). Bei Entziehung hängt es davon ab, ob und wann die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde. Klarheit bringt der KBA-Auszug.

Wahrscheinlich getilgt.

Dann darf Ihnen die Tat grundsätzlich nicht mehr vorgehalten werden (§ 29 Abs. 7 StVG). Zugehörige Gutachten, Führungszeugnisse und Registerauskünfte in der Führerscheinakte sind zu vernichten (§ 2 Abs. 9 StVG). Ein Antrag auf Aktenbereinigung kommt in Betracht.

Vereinfachte Orientierung nach § 29 StVG, ohne Gewähr. Nicht berücksichtigt sind Sonderfälle, etwa eine für immer untersagte Erteilung (§ 29 Abs. 2 StVG), die Probezeit oder Ausnahmen vom Verwertungsverbot. Maßgeblich sind der KBA-Auszug und Ihre Akte.

Führerscheinakte · § 2 Abs. 9 StVG

Unterlagen vernichten lassen

Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse sind spätestens nach 10 Jahren ab der bestandskräftigen Entscheidung zu vernichten, maßgeblich ist sonst der frühere oder spätere Tilgungszeitpunkt der zugehörigen Einträge. Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde.

Fahreignungsregister · § 29 StVG

Getilgte Einträge prüfen

Die Tilgung im Register erfolgt nach Fristablauf. Wir prüfen anhand Ihres KBA-Auszugs, ob alles zeitgerecht getilgt ist. Den Auszug erhalten Sie kostenlos (§ 30 Abs. 8 StVG).

Datenschutz · Art. 16 DSGVO

Falsche Angaben berichtigen

Unrichtige Daten können Sie berichtigen lassen. Löschung (Art. 17 DSGVO) nur, wenn die Daten nicht mehr nötig sind oder unrechtmäßig gespeichert wurden, nicht bei rechtmäßigen Einträgen in laufender Frist.

Wir prüfen, ob ein Antrag möglich ist, und bereiten ihn mit Ihnen vor. Den Antrag stellen Sie selbst bei der Behörde oder beim Kraftfahrt-Bundesamt. Einen Erfolg können wir nicht zusagen: Was rechtmäßig eingetragen und noch nicht getilgt ist, lässt sich nicht vorzeitig löschen.

Keine RechtsberatungDer Aktencheck ist Teil unserer MPU-Beratung: Wir erklären Ihre Unterlagen und ordnen sie für die Vorbereitung ein. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Für Widerspruch, Klage oder andere rechtliche Auseinandersetzungen ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Was Sie haben: die Anordnung zur MPU, einen Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde, die Führerscheinakte nach Akteneinsicht oder Ihren KBA-Auszug. Je vollständiger, desto genauer die Einordnung.

Wie komme ich an meine Führerscheinakte?

Die Behörde muss Ihnen mit der Anordnung mitteilen, dass Sie die an die Begutachtungsstelle zu übersendenden Unterlagen einsehen können (§ 11 Abs. 6 FeV). Fragen Sie dort nach Akteneinsicht oder einer Kopie.

Kann ich Einträge vorzeitig löschen lassen?

Nein, nicht wenn sie rechtmäßig sind und die Tilgungsfrist noch läuft. Gelöscht wird nach Ablauf der Fristen in § 29 StVG. Vorher nur in Ausnahmen, etwa wenn die Entscheidung aufgehoben wurde oder ein Eintrag falsch ist.

Was ist mit einem alten MPU-Gutachten in der Akte?

Gutachten gehören zu den Unterlagen, die nach § 2 Abs. 9 StVG spätestens nach 10 Jahren zu vernichten sind, oder früher bzw. später, wenn die zugehörigen Registereinträge früher oder später getilgt werden. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüfen wir im Aktencheck.

Was passiert, wenn ich die Frist der Anordnung versäume?

Bringen Sie das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf Ihre Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Deshalb steht die Frist im Aktencheck ganz oben.

Ist der Aktencheck eine Rechtsberatung?

Nein. Wir erklären Ihre Unterlagen für die MPU-Vorbereitung. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Behörde wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Erst einmal reden?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob der Aktencheck für Ihren Fall sinnvoll ist.

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