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MPU verstehen · Formular

Die Einverständnis­erklärung. Eine Unterschrift mit Folgen.

Mit diesem Formular teilen Sie der Führerscheinstelle mit, wo Ihre MPU stattfinden soll.

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Tippen Sie an, was passt. Wir melden uns persönlich.

Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt.

Wer früh handelt, hat mehr Möglichkeiten. Wir schauen uns Ihren Fall kostenlos an und sagen Ihnen, was Sie jetzt tun können.

Gut, dass Sie sich jetzt kümmern.

Die Sperrfrist ist Zeit, die Sie für Nachweise und Vorbereitung nutzen können. Wir planen das mit Ihnen, damit am Ende alles zusammenpasst.

Kein Grund zur Panik.

Schicken Sie uns das Schreiben. Wir erklären Ihnen in Ruhe, welche Fristen laufen und was als Nächstes zählt.

Das ist kein Endpunkt.

Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.

Oder direkt anrufen: 0221 272 58 970

Kurz gesagt

Die Einverständniserklärung erlaubt der Führerscheinstelle, Ihre Akte an eine Begutachtungsstelle Ihrer Wahl zu schicken. Ohne sie findet keine MPU statt.

  • Sie wählen frei unter allen amtlich anerkannten Begutachtungsstellen in Deutschland.
  • Nehmen Sie vor der Unterschrift Akteneinsicht. Sie sollten wissen, was der Gutachter liest.
  • Achten Sie auf die Frist. Wer nicht reagiert, riskiert die Ablehnung des Antrags.
Wer schickt sie?
Die Führerscheinstelle, nach Anordnung der MPU
Wahl der Stelle
frei, bundesweit
Kosten der MPU
tragen Sie selbst
Termin nach Abgabe
laut Erfahrung oft 4–5 Wochen
Gutachten
in der Regel 2–3 Wochen nach dem Termin

In 1 Minute

MPU-Check: Was gilt für Sie?

Drei Fragen, eine Minute. Sie sehen, wo Sie stehen und was als Nächstes zählt.

Kostenlos und anonym. Ihr Ergebnis besprechen wir gern im Erstgespräch.

Frage 1 von 3

Warum müssen Sie zur MPU?

Der MPU-Prozess

Sieben Schritte, einer davon ist Ihre Unterschrift.

Die Einverständniserklärung steht genau in der Mitte. Was davor passiert, entscheidet über den Erfolg danach.

Der ausführliche MPU-Ablauf

  1. 01Strafbefehl oder Entziehung
  2. 02Anordnung der MPU
  3. 03Akteneinsicht und Wahl der Stelle
  4. 04Abgabe der Einverständniserklärung
  5. 05Durchführung der MPU
  6. 06Abgabe des Gutachtens
  7. 07Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  1. Strafbefehl oder Entziehung

    Gericht oder Behörde entziehen die Fahrerlaubnis. Bei Straftaten läuft eine Sperrfrist.

    Details zu „Strafbefehl oder Entziehung“

    Die Sperrfrist nutzen Sie für Nachweise und Vorbereitung. Mehr zur Sperrfrist

  2. Anordnung der MPU

    Meist nach Ihrem Antrag auf Wiedererteilung fordert die Führerscheinstelle ein Gutachten an und setzt eine Frist.

    Details zu „Anordnung der MPU“

    Im Schreiben steht die Fragestellung. Sie bestimmt, was in der MPU geprüft wird. Zum Antrag

  3. Akteneinsicht und Wahl der Stelle

    Bevor Sie unterschreiben: Akte einsehen und eine anerkannte Begutachtungsstelle wählen.

    Heller Beratungsraum mit zwei Sesseln an einem Eichentisch, Morgenlicht
    Details zu „Akteneinsicht und Wahl der Stelle“

    Sie sind an die Vorschläge der Behörde nicht gebunden. Jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle in Deutschland ist möglich.

  4. Abgabe der Einverständniserklärung

    Sie kreuzen die Stelle an, unterschreiben und senden das Formular fristgerecht zurück.

    Details zu „Abgabe der Einverständniserklärung“

    Erst danach schickt die Behörde Ihre Akte an die gewählte Stelle. Ohne Unterschrift findet keine MPU statt.

  5. Durchführung der MPU

    Die Stelle bestätigt den Akteneingang, nennt die Gebühr und vergibt nach Zahlung den Termin.

    Details zu „Durchführung der MPU“

    Laut Erfahrung liegt der Termin oft vier bis fünf Wochen nach Abgabe der Erklärung. Das kann abweichen. Zum Ablauf der MPU

  6. Abgabe des Gutachtens

    Das Gutachten kommt in der Regel zwei bis drei Wochen nach dem Termin. Ein positives reichen Sie bei der Behörde ein.

    Details zu „Abgabe des Gutachtens“

    Lassen Sie es zuerst an sich selbst schicken. Ein negatives Gutachten werten Sie vor jeder weiteren Entscheidung aus.

  7. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Die Führerscheinstelle entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und erteilt die Fahrerlaubnis neu.

    Leere Landstraße bei Sonnenaufgang aus Fahrersicht
    Details zu „Wiedererteilung der Fahrerlaubnis“

    Empfiehlt das Gutachten einen Kurs nach § 70 FeV, folgt die Neuerteilung nach erfolgreicher Teilnahme.

Was Sie mit der Erklärung unterschreiben

Hat die Führerscheinstelle eine MPU angeordnet, erhalten Sie ein Formular. Darin stehen Ihre persönlichen Daten, die Rechtsgrundlage der Anordnung und eine Auswahl an Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe. Sie kreuzen eine an oder tragen eine andere ein, unterschreiben und senden die Erklärung zurück.

Mit der Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass

  • Ihre Führerscheinakte an die gewählte Stelle übersandt wird,
  • Sie die Kosten der Begutachtung selbst tragen,
  • und, falls Sie das ankreuzen, das Gutachten direkt an die Behörde geht.

Den letzten Punkt sollten Sie in der Regel nicht ankreuzen. Lassen Sie das Gutachten zuerst an sich selbst schicken. Dann entscheiden Sie, ob Sie es vorlegen.

Erst Akteneinsicht, dann Unterschrift

Der Gutachter bekommt Ihre vollständige Führerscheinakte und liest sie vor dem Gespräch. Sie sollten wissen, was darin steht: Promillewerte, Polizeiberichte, Aussagen, frühere Verfahren.

Akteneinsicht beantragen Sie formlos bei der Führerscheinstelle, mit Ausweis und Angabe des Aktenzeichens. Sinnvoll ist zusätzlich ein Auszug aus dem Fahreignungsregister. So erkennen Sie auch, ob Einträge enthalten sind, die nach den Tilgungsfristen nicht mehr verwertet werden dürfen.

Nach der Unterschrift geht die Akte an die Begutachtungsstelle. Dann ist es für eine Durchsicht meist zu spät.

Fragen zu der Einverständniserklärung? Wir helfen gern.

Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Die richtige Begutachtungsstelle wählen

Sie dürfen jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen, etwa von TÜV, DEKRA, PIMA, ABV oder AVUS. An die Vorschläge der Behörde sind Sie nicht gebunden.

Worauf es bei der Wahl ankommt:

  • Erreichbarkeit: Ein Termin in der Nähe erspart Anreise und Stress am Untersuchungstag.
  • Wartezeit: Die Terminlage unterscheidet sich zwischen den Stellen.
  • Gebühren: Die Preise können abweichen. Vergleichen lohnt sich.
  • Sprache: Brauchen Sie einen Dolmetscher, buchen Sie ihn vorab über die Stelle.

Welche Stelle für Ihren Fall passt, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Wann Sie die Erklärung abgeben

Die Abgabe startet den Ablauf: Akte versenden, Gebühr zahlen, Termin. Laut Erfahrung liegt der MPU-Termin oft vier bis fünf Wochen nach Abgabe. Geben Sie die Erklärung deshalb erst ab, wenn Ihre Nachweise vollständig sind oder bis zum Termin vollständig sein werden und Ihre Vorbereitung steht.

Gleichzeitig gilt die Frist der Behörde. Wer sie verstreichen lässt, riskiert, dass die Behörde fehlendes Interesse annimmt und den Antrag ablehnt oder, wenn Sie den Führerschein noch haben, die Fahrerlaubnis entzieht. Reicht die Zeit nicht, sprechen Sie vor Fristablauf mit der Behörde über eine Verlängerung. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Gebühren der Begutachtungsstellen

Die Kosten der MPU zahlen Sie selbst. Die Gebühr richtet sich nach der Fragestellung:

Anlass (Fragestellung)Gebühr GutachtenEnthalten / Hinweis
Drogen855,00 €inkl. Urinkontrolle
Alkohol728,00 €inkl. Blutabnahme
Verkehr (Punkte, Verkehrsverstöße)663,00 €–
Straftaten663,00 €–
Drogen und Alkohol1.214,00 €inkl. toxikologischer Befunde
Alkohol und Verkehr1.054,50 €inkl. Blutabnahme
Drogen und Straftaten1.181,50 €inkl. Urinkontrolle
Alkohol und Straftaten1.054,50 €inkl. Blutabnahme
Dolmetscher380,00 €optional, vorab buchen

Stand laut Begutachtungsstellen, kann abweichen. Die Preise unterscheiden sich je nach Stelle und Umfang der Untersuchung. Den verbindlichen Betrag nennt Ihnen die Begutachtungsstelle, sobald Ihre Akte dort eingegangen ist.

Gesamtkosten mit Beispielrechnungen

HinweisDiese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Formular, Fristen und Vorschlagslisten unterscheiden sich je nach Führerscheinstelle.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich die Einverständniserklärung abgeben?

Ja, wenn Sie die Fahrerlaubnis behalten oder zurückbekommen möchten. Ohne Erklärung findet keine MPU statt, und die Behörde kann auf fehlende Eignung schließen.

Muss ich die vorgeschlagene Begutachtungsstelle nehmen?

Nein. Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle in Deutschland angeben.

Kann ich die Begutachtungsstelle noch wechseln?

Solange die Akte noch nicht versandt ist, meist ohne Probleme. Danach ist ein Wechsel schwieriger und kann zusätzliche Kosten verursachen. Sprechen Sie die Behörde direkt an.

Kann ich die Einverständniserklärung widerrufen?

Bis die Akte an die Begutachtungsstelle geschickt wurde, in der Regel ja. Beachten Sie dabei die Frist der Behörde.

Wie lange dauert es bis zum MPU-Termin?

Laut Erfahrung oft vier bis fünf Wochen nach Abgabe. Das Gutachten folgt in der Regel zwei bis drei Wochen nach dem Termin.

Wer sieht mein Gutachten?

Wenn Sie es so festlegen, zunächst nur Sie. Ohne Ihre Zustimmung geht es nicht an die Behörde. Sie entscheiden, ob Sie es vorlegen.

Ich habe keine Einverständniserklärung bekommen. Warum?

Meist wurde noch keine MPU angeordnet. Das passiert oft erst nach Ihrem Antrag auf Wiedererteilung.

Sollte ich mit der Vorbereitung warten, bis die Erklärung kommt?

Nein. Beginnen Sie vorher, besonders wenn Abstinenznachweise nötig sind. Nach der Abgabe bleiben oft nur wenige Wochen. Zur Vorbereitung

Das Formular liegt vor Ihnen?

Schicken Sie uns die Anordnung, bevor Sie unterschreiben. Wir prüfen Fragestellung und Frist und sagen Ihnen, wann die Abgabe sinnvoll ist.

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