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Alkohol · Beurteilungskriterien

Die A-Kriterien. Wie der Gutachter Ihren Fall einordnet.

Bei einer MPU wegen Alkohol entscheidet der Gutachter nicht nach Gefühl.

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Alkohol

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Kurz gesagt

Die A-Kriterien sind Teil der Beurteilungskriterien für die Fahreignung. A1 steht für Abhängigkeit, A2 für Missbrauch mit fortgeschrittener Problematik, A3 für Gefährdung und A4 für fehlende Trennung von Trinken und Fahren.

  • Je höher die Stufe, desto strenger die Anforderung: A1 und A2 verlangen in der Regel dauerhaften Verzicht.
  • Bei A3 kann ein stabil reduziertes, kontrolliertes Trinken genügen.
  • Bei A4 geht es vor allem um sichere Regeln, Trinken und Fahren zu trennen.
Grundlage
Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik
Hypothesen Alkohol
A1, A2, A3, A4
Kennzeichnung
Code aus Buchstabe, Hypothese und Nummer, z. B. A 2.3 N
Abstinenz bei A1
mindestens 1 Jahr, nach Entwöhnung
Abstinenz bei A2
in der Regel etwa 1 Jahr
Stabile Änderung bei A3
mindestens 6 Monate, kein Verzicht vorgeschrieben

Alkohol-MPU im Überblick

Worauf der Gutachter bei Alkohol schaut.

Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.

Prüfbereich 01 · A-Kriterien

Trinkgeschichte

Der Gutachter prüft, ob Sie Ihr früheres Trinken realistisch und widerspruchsfrei schildern. Ihre Angaben werden mit der Akte und dem Blutalkoholwert abgeglichen. Ein hoher Promillewert spricht für Gewöhnung an Alkohol, das muss Ihre Schilderung erklären können.

Typische Fragen im Gespräch

  • Wie viel haben Sie am Tattag getrunken, und passt das zu Ihrem Wert?
  • Wie hat sich Ihr Trinken über die Jahre entwickelt?
  • Ab wann war es aus heutiger Sicht zu viel?

So bereiten wir Sie vor

Wir rekonstruieren Ihre Trinkgeschichte mit Ihnen anhand der Akte, damit Ihre Angaben schlüssig sind und zum Befund passen.

Ihr Weg zur Alkohol-MPU

Was passiert
Anordnung, Fragestellung und Fristen der Behörde lesen, Akteneinsicht nehmen.
Ihre Aufgabe
Schreiben der Behörde und Strafbefehl bereithalten.
Unsere Unterstützung
Wir prüfen die Unterlagen und erklären, was die Fragestellung bedeutet.

MPU-Quiz · 2 Minuten

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.

Abstinenzrechner · kostenlos

Abstinenzrechner Alkohol: Wie lange müssen Sie abstinent sein?

Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.

Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Alles zum Abstinenzrechner Alkohol

Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.

Die Grundlage jeder MPU

Die Hypothesen A1 bis A4 stammen aus diesem Buch.

„Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“, 5. Auflage, Kirschbaum Verlag. Herausgegeben von den Fachgesellschaften für Verkehrspsychologie (DGVP) und Verkehrsmedizin (DGVM). Danach arbeiten die Gutachter. Und danach bereiten wir Sie vor.

Auf einen Blick

Vier Hypothesen, vier Anforderungen

Die Tabelle zeigt die Grundidee. Die genaue Einordnung trifft der Gutachter erst am Tag der Untersuchung, anhand von Akte, Befunden und Gespräch.

HypotheseWas sie bedeutetTypische Anforderung
A1
Alkoholabhängigkeit
Abhängigkeit im medizinischen Sinn: Kontrollverlust, Toleranz, Entzugserscheinungen, Weitertrinken trotz Folgen.Entwöhnungsbehandlung, danach mindestens 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz, stabile Rückfallvorbeugung.
A2
Missbrauch, fortgeschrittene Problematik
Keine Abhängigkeit, aber die Fähigkeit, die Trinkmenge zu steuern, ist dauerhaft beeinträchtigt.In der Regel konsequenter Verzicht seit etwa einem Jahr, belegt durch EtG- oder PEth-Analysen. Kontrolliertes Trinken nur in seltenen Ausnahmen.
A3
Alkoholgefährdung
Riskante Trinkmuster und Gewöhnung, aber ohne fortgeschrittene Problematik.Reduktion auf ein risikoarmes Maß, stabil seit mindestens 6 Monaten. Kontrolliertes Trinken möglich.
A4
Trennung von Trinken und Fahren
Das Trinkverhalten ist unproblematisch, aber Trinken und Fahren wurden nicht zuverlässig getrennt.Feste Regeln und praktische Planung, damit Sie nach Alkohol nicht fahren.

Was die Beurteilungskriterien sind

Die Beurteilungskriterien sind ein Fachstandard für Gutachter. Sie übersetzen die gesetzlichen Vorgaben aus der Fahrerlaubnis-Verordnung und die Begutachtungsleitlinien in konkrete Prüfpunkte. So wird nachvollziehbar, warum ein Gutachten positiv oder negativ ausfällt.

Für jede Hypothese gibt es zwei Arten von Kriterien: Merkmale, die für das Vorliegen eines Problems sprechen, und Merkmale einer ausreichenden Problembewältigung. Zu jedem Kriterium gibt es Indikatoren (was dafür spricht) und Kontraindikatoren (was dagegen spricht).

Jedes Kriterium trägt einen Code, etwa „A 2.3 N“. Die Zusätze N und K gehören zur Systematik der Beurteilungskriterien. Für Sie zählt der Inhalt des Kriteriums: Der Gutachter bildet sich aus Akte, Befunden und Gespräch ein Gesamtbild.

Wie der Gutachter die Kriterien nutzt

Es gibt keine feste Mindestzahl an Kriterien, die Sie „abhaken“ müssen. Der Gutachter verschafft sich ein Gesamtbild: Welche Veränderungsschritte haben Sie gemacht? Verstehen Sie die Ursachen? Wie gehen Sie mit künftigen Schwierigkeiten um?

Dazu stellt er Fragen und gleicht Ihre Antworten mit den Kriterien ab. Ein Beispiel: Er fragt, wie Sie früher mit Frust umgegangen sind und wie Sie es heute tun. Ihre Antwort zeigt, ob das frühere Entlastungstrinken durch andere Strategien ersetzt wurde. Typische Fragen bei der Alkohol-MPU

Besonders wichtig sind Ehrlichkeit und Verständnis. Es reicht nicht, den Fehler einzugestehen. Sie sollten erklären können, warum es dazu kam und was sich dadurch dauerhaft geändert hat.

Fragen zu den A-Kriterien? Wir helfen gern.

Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Hypothese A1: Alkoholabhängigkeit

A1 beschreibt die schwerste Form: Der Konsum lässt sich nicht mehr steuern, und Versuche, weniger zu trinken, scheitern.

Woran eine Abhängigkeit erkannt wird

  • Diagnose durch Ärztin, Arzt oder Psychotherapeut nach ICD-10 oder DSM-5, etwa aus Berichten einer Suchtbehandlung
  • Kontrollverlust, Entzugserscheinungen wie Zittern, Übelkeit oder Schlafprobleme, steigende Toleranz
  • Weitertrinken trotz gesundheitlicher, beruflicher oder sozialer Folgen
  • Hinweise aus Screening-Fragebögen wie AUDIT oder CAGE

Was für eine ausreichende Bewältigung nötig ist

  • eine Entwöhnungsbehandlung (stationär, ambulant oder kombiniert)
  • danach in der Regel mindestens ein Jahr vollständiger Alkoholverzicht, belegt durch Haar- oder Urinanalysen
  • Verzicht auch auf „alkoholfreie“ Getränke mit Restalkohol
  • Krankheitseinsicht, eigene Motivation und ein tragfähiger Plan gegen Rückfälle, etwa über Selbsthilfegruppen und das Umfeld

Ein einmaliger Ausrutscher muss nicht das Aus bedeuten, wenn Sie ihn aufgearbeitet haben. Danach wird in der Regel eine weitere Abstinenz von mindestens sechs Monaten erwartet.

Hypothese A2: Missbrauch

A2 gilt, wenn Alkohol wiederholt zu Problemen geführt hat und die Fähigkeit, die Menge zu kontrollieren, dauerhaft beeinträchtigt ist, ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt. Das ist bei Trunkenheitsfahrten mit hohen Werten häufig der Fall.

KriteriumWorum es geht
A 2.1 NEine Substanzgebrauchsstörung (DSM-5) oder schädlicher Gebrauch (ICD-10): Gesundheitsschäden, Verlangen, gescheiterte Reduktionsversuche, Weitertrinken trotz Problemen.
A 2.2 NHinweise aus der Lerngeschichte: steigende Werte bei wiederholten Fahrten, über 1,6 ‰ ohne Ausfallerscheinungen, Rückfälle nach einem Kurs nach § 70 FeV oder nach einem positiven Gutachten, Trennung oder Jobverlust durch Alkohol, auffällige Leberwerte.
A 2.3 NKonsequenter Verzicht, belegt durch EtG- oder PEth-Analysen über einen ausreichend langen Zeitraum. Dazu gehört der Verzicht auf alkoholhaltige Speisen und „alkoholfreie“ Getränke mit Restalkohol.
A 2.4 NDer Verzicht ist dauerhaft und stabil, nicht nur auf die MPU ausgerichtet. Rückfallrisiken sind erkannt und verringert.
A 2.5 KEigene Motivation: Sie verstehen die Gründe, haben Strategien und eine positive Perspektive ohne Alkohol. Gegen Sie spricht, wenn Sie verharmlosen oder sich von „echten Alkoholikern“ abgrenzen.
A 2.6 KNeue Erfahrungen stützen den Verzicht: Hobbys, ein Umfeld, in dem Alkohol nicht im Mittelpunkt steht, bessere Beziehungen.
A 2.7 NKontrolliertes Trinken als seltene Ausnahme: nur mit belastbarem Konzept, toxikologischen Kontrollen, stabiler Lebenssituation und fachlicher Begleitung.

Wie lange der Verzicht belegt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel gilt ein Verzicht von etwa einem Jahr als aussagekräftig, kürzer nur, wenn die übrige Entwicklung sehr stabil ist. Woran liegt das? Bei A2 ist die Fähigkeit, die Trinkmenge zu steuern, dauerhaft beeinträchtigt. Der Gutachter muss deshalb sehen, dass der Verzicht nicht nur eine Trinkpause vor der MPU ist, sondern dauerhaft angelegt ist und sich über einen längeren Zeitraum auch in früheren Risikosituationen bewährt hat (A 2.4 N).

Hypothese A3: Alkoholgefährdung

A3 beschreibt riskante Trinkgewohnheiten und Episoden mit zu viel Alkohol, ohne dass die Kriterien von A1 oder A2 erfüllt sind. Hier ist ein dauerhaft reduzierter Konsum ein möglicher Weg.

KriteriumWorum es geht
A 3.1 KHinweise auf Gefährdung: aktenkundige Fahrt ab 1,6 ‰, wiederholte Trinkanlässe mit etwa 1,1–1,3 ‰, Verlust der Mengenkontrolle, erhöhte Leberwerte oder Alkoholvergiftungen.
A 3.2 KProblematische Trinkmotive, etwa Entlastungstrinken bei Stress, Niedergeschlagenheit, sozialer Unsicherheit oder in Umbruchphasen wie Trennung oder Ruhestand.
A 3.3 KReduktion auf ein risikoarmes Niveau mit veränderten Trinkanlässen, stabil seit mindestens sechs Monaten.
A 3.4 KGefestigte eigene Motivation und Vorbeugung, nicht nur äußerer Druck.
A 3.5 NLangfristige Stabilität durch Strategien, ein verändertes Umfeld, weniger Stress und Alternativen wie Sport oder Hobbys.

Ein Verzicht ist bei A3 nicht vorgeschrieben. Belegt wird der reduzierte Konsum zum Beispiel mit Haaranalysen auf EtG: Für Alkohol werden 3 cm Haar ausgewertet, das entspricht etwa drei Monaten. Die erste Probe können Sie sofort abgeben, sie bildet die letzten drei Monate ab. Eine zweite Probe drei Monate später deckt die folgenden drei Monate ab. Wie ein reduzierter Konsum konkret aussieht, lesen Sie unter kontrolliertes Trinken.

Hypothese A4: Trennung von Trinken und Fahren

A4 betrifft Menschen, deren Trinkverhalten an sich unauffällig ist, die aber trotz Alkohol gefahren sind. Hier steht nicht die Trinkmenge im Mittelpunkt, sondern die Trennung.

  • A 4.1 K, fester Vorsatz: Sie fahren nicht, sobald Alkohol im Straßenverkehr wirken kann. Beim Kfz gilt das schon ab etwa 0,3 ‰. Die Entscheidung hängt nicht vom Körpergefühl ab.
  • A 4.2 K, Organisation: Das Auto steht nicht am Trinkort, Rückweg und Übernachtung sind vorher geklärt, auch für unvorhergesehene Situationen. Vage Vorsätze und reine Willenskraft genügen nicht.
  • A 4.3 K, Selbstbeobachtung: Sie schätzen Ihren Konsum realistisch ein und können Trinkdauer und Menge kalkulieren, statt sich auf Gefühl oder Gedächtnis zu verlassen.

Welche Hypothese trifft auf Sie zu?

Das lässt sich vorab nur abschätzen. Promillewert, Anzahl der Auffälligkeiten, Laborwerte und Ihre Trinkgeschichte geben die Richtung vor. Eine hohe Promillezahl führt nicht automatisch zu A2, eine erste Fahrt nicht automatisch zu A4.

Wichtig ist, die Hypothese früh realistisch einzuschätzen. Wer mit kontrolliertem Trinken in die MPU geht, obwohl der Gutachter Verzicht erwartet, verliert oft Monate. Im Erstgespräch prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, welche Einordnung wahrscheinlich ist. Mehr zur MPU-Vorbereitung

HinweisDiese Seite fasst die Beurteilungskriterien vereinfacht zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Einordnung durch den Gutachter im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen A2 und A3?

Bei A2 ist die Fähigkeit, die Trinkmenge zu steuern, dauerhaft beeinträchtigt. Deshalb wird in der Regel Verzicht erwartet. Bei A3 bestehen riskante Muster, die sich durch einen stabil reduzierten Konsum bewältigen lassen.

Muss ich bei A2 immer abstinent sein?

In der Regel ja. Kontrolliertes Trinken ist nach Kriterium A 2.7 N nur in seltenen Ausnahmen mit belastbarem Konzept und Kontrollen möglich. Mehr zum Abstinenznachweis

Wer legt fest, welche Hypothese gilt?

Der Gutachter, und zwar erst bei der Untersuchung. Er wägt Indikatoren und Kontraindikatoren aus Akte, Befunden und Gespräch ab.

Muss ich die Codes der Kriterien kennen?

Nein. Die Codes ordnen die Kriterien für Gutachter. Wichtig ist, dass Sie die Inhalte verstehen: Ursachen, Veränderung und Stabilität. Genau daran arbeiten wir in der Vorbereitung.

Wie lange muss ich bei A1 abstinent sein?

Nach einer Entwöhnungsbehandlung in der Regel mindestens ein Jahr, lückenlos nachgewiesen. Nach einem Ausrutscher kommen meist mindestens sechs Monate hinzu.

Gilt bei A4 eine Promillegrenze für mich?

Rechtlich gelten die allgemeinen Grenzen. Für die MPU wird erwartet, dass Sie nicht fahren, sobald Alkohol wirken kann. Beim Kfz ist das schon ab etwa 0,3 ‰ möglich.

Welche Hypothese ist es bei Ihnen?

Schicken Sie uns Strafbefehl oder Anordnung. Im kostenlosen Erstgespräch schätzen wir ein, welche Einordnung wahrscheinlich ist und welche Nachweise Sie dafür brauchen.

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