Ratgeber · Kokain · Abstinenzdauer
Kokain und MPU: Wann 15 Monate Abstinenz erforderlich sind.
15 Monate sind keine pauschale Strafe für schwere Fälle.
- Erstgespräch kostenlos
- Einzelberatung, keine Gruppe
- Köln oder online
- 30+ Jahre Erfahrung im Team
Wo stehen Sie gerade?
Tippen Sie an, was passt. Wir melden uns persönlich.
Ab heute zählt jeder Tag.
Eine Haaranalyse kann bis zu 6 Monate rückwirkend belegen. Wir sagen Ihnen, wann der erste Test sinnvoll ist, damit keine Zeit verloren geht.
Diese Zeit kann schon zählen.
Eine Haaranalyse weist ungefähr 1 cm pro Monat nach, bis zu 6 cm. Ohne Haare geht es mit Urinkontrollen, die ab Programmstart zählen. Wir planen das mit Ihnen.
Sehr gut, dann nutzen wir die Zeit.
Während die Nachweise laufen, bereiten wir Sie auf das Gespräch vor. Wie lange die Nachweise laufen müssen, hängt von Ihrem Fall ab. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Das ist kein Endpunkt.
Wir sehen uns das Gutachten mit Ihnen an, finden heraus, woran es lag, und bereiten den nächsten Versuch richtig vor.
Oder direkt anrufen: 0221 272 58 970
Kurz gesagt
Die 15 Monate stehen in Kriterium D 2.5 N der Beurteilungskriterien (5. Auflage). Sie betreffen Fälle der Hypothese D2, wenn die Abstinenz ohne fachliche Aufarbeitung zustande kam oder wenn Sie schon vor Beginn der Aufarbeitung aufgehört haben. Bei einer Abhängigkeit (D1) sollten Sie ebenfalls mit mindestens 15 Monaten rechnen.
- D 2.5 N Ind. 9: Ohne therapeutische Unterstützung soll die belegte Abstinenz deutlich über einem Jahr liegen, mindestens bei 15 Monaten.
- D 2.5 N Ind. 7: Wer schon vor der Maßnahme aufgehört hat, braucht danach mindestens drei Monate. Der letzte Konsum liegt dann mindestens 15 Monate zurück.
- Belegt wird der gesamte Zeitraum mit polytoxikologischen Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien.
- Kriterium
- D 2.5 N, Indikatoren 7 und 9 (5. Auflage)
- D2 mit Aufarbeitung
- in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme
- Ohne fachliche Aufarbeitung
- deutlich über 1 Jahr, mind. 15 Monate
- Nachweis
- polytoxikologisch, nach CTU-Kriterien, lückenlos
- Rechtsgrundlage
- § 14 FeV, Anlage 4 Nr. 9 FeV
Drogen-MPU im Überblick
Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.
Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.
Prüfbereich 01 · D-Kriterien
Konsumgeschichte
Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann und wie haben Sie angefangen?
- Wie oft haben Sie zuletzt konsumiert?
- Passt Ihr Laborbefund zu Ihren Angaben?
So bereiten wir Sie vor
Wir gehen den Befund mit Ihnen durch, damit Ihre Schilderung und die Werte zusammenpassen.
Prüfbereich 02 · D-Kriterien
Funktion des Konsums
Der Gutachter will verstehen, welche Rolle die Droge in Ihrem Leben hatte: Leistung, Entspannung, Zugehörigkeit oder Flucht vor Problemen. Erst wenn das klar ist, wird nachvollziehbar, warum Sie heute ohne auskommen.
Typische Fragen im Gespräch
- Was hat die Droge Ihnen gegeben?
- In welcher Lebensphase war der Konsum am stärksten?
- Was ersetzt das heute?
So bereiten wir Sie vor
In der Ursachenanalyse finden wir mit Ihnen die Gründe und was heute an ihre Stelle getreten ist.
Prüfbereich 03 · D-Kriterien
Ausstieg
Wichtig ist, dass der Ausstieg aus eigener Einsicht kommt und nicht nur wegen des Führerscheins. Der Gutachter fragt nach dem genauen Zeitpunkt, nach Ihrer Motivation und nach den ersten schwierigen Wochen.
Typische Fragen im Gespräch
- Wann haben Sie zuletzt konsumiert?
- Warum haben Sie aufgehört, abgesehen vom Führerschein?
- Was war am Anfang am schwersten?
So bereiten wir Sie vor
Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidung klar und glaubwürdig zu begründen.
Prüfbereich 04 · D-Kriterien
Umfeld
Ein dauerhafter Verzicht braucht ein Umfeld, das ihn trägt. Der Gutachter fragt, ob sich Kontakte, Freizeit und Tagesablauf verändert haben und wie Sie mit Angeboten umgehen.
Typische Fragen im Gespräch
- Haben Sie noch Kontakt zu Menschen, die konsumieren?
- Wie verbringen Sie heute Ihre Freizeit?
- Was tun Sie, wenn Ihnen etwas angeboten wird?
So bereiten wir Sie vor
Wir schauen mit Ihnen, was sich bereits verändert hat und wo noch Risiken liegen.
Prüfbereich 05 · D-Kriterien
Stabilität und Nachweis
Je nach Einordnung verlangen die D-Kriterien in der Regel 6, 12 oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz, belegt durch Urin- oder Haaranalysen. Dazu kommen konkrete Strategien gegen einen Rückfall.
Typische Fragen im Gespräch
- Wie lange sind Sie abstinent, und wie belegen Sie das?
- Was wäre für Sie eine Rückfallsituation?
- Warum ist Ihr Verzicht dauerhaft?
So bereiten wir Sie vor
Wir planen Art und Dauer der Nachweise und bereiten Sie auf die Fragen zur Stabilität vor.
Ihr Weg zur Drogen-MPU
- Was passiert
- Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
- Ihre Aufgabe
- Schreiben der Behörde und Befund bereithalten.
- Unsere Unterstützung
- Wir prüfen die Unterlagen und erklären, worauf es ankommt.
- Was passiert
- Einordnung nach den D-Kriterien, daraus ergibt sich die nötige Abstinenzdauer.
- Ihre Aufgabe
- Offen über Ihren Konsum sprechen.
- Unsere Unterstützung
- Wir ordnen Ihren Fall ein und berechnen den frühesten realistischen Termin.
- Was passiert
- Urin- oder Haaranalysen bei einem anerkannten Labor, lückenlos.
- Ihre Aufgabe
- Kontrollen wahrnehmen, nichts Verdächtiges einnehmen.
- Unsere Unterstützung
- Wir sagen Ihnen, welches Programm passt und wann Sie starten.
- Was passiert
- Einzelsitzungen zu Konsum, Funktion, Ausstieg und Umfeld.
- Ihre Aufgabe
- Ehrlich hinschauen, Aufgaben zwischen den Sitzungen.
- Unsere Unterstützung
- Wir begleiten Sie, bis Ihre Geschichte schlüssig ist.
- Was passiert
- Probegespräch unter realen Bedingungen, durch einen anderen Psychologen aus dem Team.
- Ihre Aufgabe
- Das Gespräch einmal komplett durchspielen.
- Unsere Unterstützung
- Wir besprechen danach jede Schwachstelle.
- Was passiert
- Medizinischer Teil mit Drogenscreening, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Ihre Aufgabe
- Termin wahrnehmen, alle Nachweise mitbringen.
- Unsere Unterstützung
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab und bereiten den Tag vor.
MPU-Quiz · 2 Minuten
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.
Abstinenzrechner · kostenlos
Abstinenzrechner Kokain: Wie lange müssen Sie abstinent sein?
Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.
Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.
Warum Kokain fast immer zu D2 führt
Die Abstinenzdauer hängt davon ab, welcher Hypothese der Gutachter Ihren Fall zuordnet. Kokain zählt nach der Vorbemerkung zu Hypothese D2 zu den Substanzen mit hoher Suchtpotenz. Ein wiederholter oder regelmäßiger Konsum schließt die mildere Hypothese D3 deshalb in der Regel aus (Vorbemerkung zu D3).
Ausgenommen ist allenfalls ein Probierkonsum oder ein sporadischer Konsum. Sporadisch heißt nach Fußnote 38 zu D 3.2 K: seltener als einmal im Monat und ohne festes Muster, etwa Kokain regelmäßig auf Partys mit einem bestimmten Bekanntenkreis. Was dann gilt, steht im Beitrag Wann reichen 12 Monate?
Liegt D2 vor, ist die Fahreignung nach der Vorbemerkung zu D2 nur bei einer stabilen Abstinenz wiederhergestellt. Wie lange diese bestehen muss, regelt Kriterium D 2.5 N.
Woher die 15 Monate kommen
Kriterium D 2.5 N erwartet, dass die Ursachen des Konsums in der Regel fachlich aufgearbeitet wurden. Genannt werden eine Suchttherapie, eine Psychotherapie, eine Drogenberatungsstelle oder ein in der Drogentherapie erfahrener Verkehrspsychologe (Ind. 2 und 3). Die nötige Abstinenzdauer richtet sich danach, wie Aufarbeitung und Abstinenz zeitlich zusammenhängen:
| Ihre Situation | Geforderte Abstinenz | Indikator |
|---|---|---|
| Abstinenz im Anschluss an eine fachliche Aufarbeitung | in der Regel ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme | D 2.5 N Ind. 4 |
| Besonders günstige Umstände, z. B. kurze Problemphase ohne tiefgreifende soziale Folgen | mindestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Maßnahme | D 2.5 N Ind. 6 |
| Sie haben schon vor der Maßnahme aufgehört | mindestens drei Monate nach Abschluss, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurück | D 2.5 N Ind. 7 |
| Keine therapeutische Unterstützung | deutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate | D 2.5 N Ind. 9 |
| Letzter Konsum liegt viele Jahre zurück, Leben nachweislich stabil verändert | Belege mindestens für sechs Monate vor der Begutachtung | D 2.5 N Ind. 8 |
Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage, Hypothese D2, Kriterium D 2.5 N.
Woran liegt das? Ohne fachliche Begleitung fehlt dem Gutachter ein äußerer Beleg dafür, dass Sie die Ursachen Ihres Konsums verstanden haben. Die längere, belegte Zeit übernimmt diese Rolle: Sie zeigt, dass der Verzicht auch ohne Hilfe von außen deutlich länger als ein Jahr gehalten hat.
Fragen zu Kokain-Abstinenz? Wir helfen gern.
Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.
Der häufigste Fall in der Praxis
Die meisten Betroffenen hören nach der Polizeikontrolle oder dem Führerscheinentzug sofort auf und beginnen erst Wochen oder Monate später mit einer Beratung. Das ist die Konstellation aus Indikator 7: Die Entscheidung zur Abstinenz fiel vor der Maßnahme.
Für Sie bedeutet das zweierlei:
- Der letzte Konsum muss mindestens 15 Monate vor der MPU liegen, und der gesamte Zeitraum muss mit Abstinenzbelegen nach den CTU-Kriterien abgedeckt sein.
- Nach dem Ende der Aufarbeitung sollen noch mindestens drei Monate Abstinenz folgen. Wer die Vorbereitung erst kurz vor der MPU abschließt, verschiebt damit den frühesten sinnvollen Termin.
Die Aufarbeitung muss zum Ausmaß des Problems passen. Reine Internet-Recherche oder eine Vorbereitung, die nach Ziel, Methode oder Qualifikation nicht geeignet ist, zählt nach den Kontraindikatoren zu D 2.5 N nicht.
Und nach einem Rückfall?
Oft wird behauptet, ein Rückfall löse automatisch 15 Monate aus. So steht es in den Kriterien nicht. Entscheidend ist, was der Rückfall über die Stabilität Ihres Verzichts aussagt:
- Positiver Befund im Kontrollprogramm: Das Programm ist unterbrochen. Die Zeit davor zählt nicht mehr als belegte Abstinenz, der Nachweis beginnt neu.
- Einmaliger, offen berichteter Ausrutscher: Er kann als „lapse“ gewertet werden und steht einem stabilen Verzicht nicht zwingend entgegen, wenn Sie ihn so aufgearbeitet haben, wie es Kriterium D 1.6 N beschreibt (D 2.5 N Ind. 13).
- Erneute Auffälligkeit nach einer früheren MPU oder einem Kurs: Sie spricht für eine fortgeschrittene Problematik. Bei Cannabis ist das ausdrücklich ein D2-Merkmal (D 2.4 N Ind. 7).
Unsere Empfehlung: Gab es schon eine gescheiterte Abstinenzphase oder eine abgebrochene Therapie, planen Sie von Anfang an mit mindestens 15 Monaten. Der Gutachter wird genau prüfen, warum es diesmal stabil ist.
Was einen Fall zu D2 macht
Die folgenden Umstände verlängern die Frist nicht unmittelbar. Sie entscheiden aber, ob überhaupt D2 vorliegt und damit die Regeln aus D 2.5 N gelten. Für D2 genügt bereits eines der Kriterien D 2.1 N bis D 2.4 N.
| Umstand | Warum der Gutachter genauer hinsieht | Bezug* |
|---|---|---|
| Wiederholter Kokainkonsum | Wiederholter Konsum hoch suchtpotenter Drogen gilt als unkontrollierbar und besonders riskant | D 2.3 N Ind. 1 |
| Crack oder intravenöser Konsum | Konsumformen, die auf Wirkungssteigerung zielen oder als besonders suchtpotent bekannt sind | D 2.2 N Ind. 5, D 2.3 N Ind. 3 |
| Folgen ohne Konsumänderung | Probleme in Arbeit, Familie oder mit Behörden, ohne dass der Konsum aufhörte | D 2.1 N Ind. 4, 5, 7 |
| Mischkonsum mit Alkohol | Unvorhergesehene Wirkungen oder ein zusätzlicher problematischer Alkoholkonsum | D 2.3 N Ind. 9, 10 |
| Fahrt unter erkennbarer Wirkung | Teilnahme am Verkehr, obwohl die akute Beeinträchtigung für Sie selbst erkennbar war | D 2.1 N Ind. 10 |
| Konsum zur Problembewältigung | Kokain gegen Belastungen, Ängste oder das Tief nach früherem Konsum | D 2.2 N Ind. 1, 2, 9 |
* Beurteilungskriterien, 5. Auflage. Ind. = Indikator.
Die Kriterien sind kein Punktesystem. Der Gutachter bewertet, wie die Umstände zusammenpassen und wie gut Sie sie aufgearbeitet haben.
Wenn Hinweise auf Abhängigkeit bestehen
Sprechen Kontrollverlust, starkes Verlangen, Entzugserscheinungen oder eine ärztliche Diagnose für eine Abhängigkeit, prüft der Gutachter nach Hypothese D1. Nach Anlage 4 Nr. 9.5 FeV setzt die Eignung dann eine Entgiftung und Entwöhnung und danach eine einjährige Abstinenz voraus.
Planen Sie bei D1 mit mindestens 15 Monaten belegter Abstinenz. Weil es vor allem auf die Abstinenz nach Abschluss der Therapie ankommt, wird der Gesamtzeitraum seit dem letzten Konsum meist länger. Einzelheiten stehen bei den D-Kriterien.
Mischkonsum: wann zusätzlich Alkohol belegt wird
Kriterium D 2.5 N unterscheidet zwei Fälle:
- Der Mischkonsum war Anlass der Untersuchung, etwa Kokain und Alkohol bei der Fahrt: Sie verzichten auch auf Alkohol und belegen das zumindest für die letzten drei bis vier Monate vor der Begutachtung nach den CTU-Kriterien (Ind. 11).
- Es gibt Hinweise auf ein eigenes Alkoholproblem oder eine Verlagerung hin zu Alkohol: Sie legen dar, wie Sie dieses Problem bewältigt haben, und belegen den Alkoholverzicht für mindestens sechs Monate (Ind. 10, mit Verweis auf A 2.3 N bis A 2.5 K).
Wie Alkoholabstinenz nachgewiesen wird, lesen Sie unter Abstinenznachweis.
So planen Sie den Nachweis über 15 Monate
Bei D2 wird die Drogenfreiheit polytoxikologisch belegt, also für alle Substanzen der CTU-Kriterien, auch wenn Sie nur Kokain genommen haben (Fußnote 33 zu D 2.5 N). Die Belege müssen den gesamten Zeitraum abdecken.
- Haaranalysen: Kopfhaar wächst etwa 1 cm pro Monat. Für Drogen werden höchstens 6 cm je Probe ausgewertet, das entspricht rund sechs Monaten rückwirkend. Für 15 Monate brauchen Sie deshalb in der Regel drei Proben, die zeitlich lückenlos aneinander anschließen. Gefärbtes oder chemisch behandeltes Haar kann die Analyse erschweren.
- Urinkontrollen: Sie wirken nicht rückwirkend. Belegt ist erst die Zeit ab Programmbeginn. Die Termine sind kurzfristig und unangekündigt, die Abgabe erfolgt unter Sicht. Wer keine ausreichend langen Haare hat, muss deshalb früh starten. Die Zahl der Kontrollen richtet sich nach der Laufzeit und den CTU-Kriterien und wird im Programm des Labors festgelegt.
- Zeitliche Nähe: Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden (Fußnote 32 zu D 2.5 N). Führen Sie das Programm deshalb bis kurz vor die MPU weiter.
Mehr zur MPU bei Kokain finden Sie auf der Seite MPU wegen Kokain.
So unterstützen wir Sie
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorgeschichte den Kriterien zu und sagen Ihnen offen, welcher Indikator aus D 2.5 N auf Sie passt. Daraus ergibt sich, ob 12 oder 15 Monate realistisch sind oder ob eine Therapie vorgeschaltet werden sollte.
In Einzelsitzungen arbeiten wir an den Ursachen und am Rückfallschutz. Vor dem Termin simuliert ein anderer Psychologe das Gespräch. So läuft die MPU-Vorbereitung
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Brauche ich nach einem Rückfall immer 15 Monate?
Nicht automatisch. Ein positiver Befund unterbricht den Nachweis, er beginnt dann neu. Ein offen berichteter, gut aufgearbeiteter einmaliger Ausrutscher kann nach D 2.5 N Ind. 13 als „lapse“ gewertet werden. Nach einer gescheiterten Abstinenzphase raten wir trotzdem, mit mindestens 15 Monaten zu planen.
Ich habe sofort aufgehört und erst später mit der Vorbereitung begonnen. Was gilt?
Das ist der Fall aus D 2.5 N Ind. 7: Der letzte Konsum soll mindestens 15 Monate zurückliegen, und nach Abschluss der Aufarbeitung sollen noch mindestens drei Monate Abstinenz folgen. Der ganze Zeitraum muss belegt sein.
Zählt eine Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen als Aufarbeitung?
Die Kriterien nennen ausdrücklich auch einen in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen (D 2.5 N Ind. 3). Die Maßnahme muss nach Ziel, Methode und Qualifikation zum Ausmaß Ihres Problems passen. Unsere Vorbereitung
Was ist der Unterschied zwischen Benzoylecgonin und Kokain im Blut?
Benzoylecgonin ist ein Abbauprodukt und zeigt einen zurückliegenden Konsum. Wird Kokain selbst nachgewiesen, spricht das für einen sehr zeitnahen Konsum vor der Fahrt. Beides zeigt, dass Konsum und Fahren nicht getrennt wurden.
Muss ich bei Kokain und Alkohol auch auf Alkohol verzichten?
War der Mischkonsum Anlass der Untersuchung, belegen Sie den Alkoholverzicht zumindest für drei bis vier Monate vor der MPU (D 2.5 N Ind. 11). Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem sind es mindestens sechs Monate (Ind. 10).
Wie viele Haarproben brauche ich für 15 Monate?
Bei rund 1 cm Wachstum pro Monat und höchstens 6 cm je Probe in der Regel drei, die lückenlos aneinander anschließen. Ohne ausreichend lange Haare sind Urinkontrollen ab Programmbeginn nötig. Mehr zum Abstinenznachweis
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12 oder 15 Monate? Wir schauen gemeinsam hin.
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorgeschichte den Kriterien zu und planen Nachweise so, dass am Ende keine Monate fehlen.
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