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Ratgeber · Cannabis · Abstinenzdauer

Cannabis und MPU: Wie lange Sie abstinent sein müssen.

Sechs, zwölf oder fünfzehn Monate, manchmal auch gar keine Abstinenz: Bei Cannabis hängt die Antwort davon ab, welcher Hypothese Ihr Konsum zugeordnet wird.

Veröffentlicht am 22.03.2025Aktualisiert am 09.10.2026Lesezeit ca. 7 Minuten

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Cannabis

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Kurz gesagt

Eine belegte Cannabisabstinenz wird nach den Beurteilungskriterien (5. Auflage) nur bei einer fortgeschrittenen Problematik (D2) oder einer Abhängigkeit (D1) zwingend verlangt. Bei D2 sind das in der Regel ein Jahr nach einer fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mindestens 15 Monate. Bei D3 genügen mindestens sechs Monate Verzicht oder geänderter Konsum, bei langjährigem Konsum in der Regel ein Jahr.

  • D3 (D 3.6 N): mindestens 6 Monate, nach jahrelangem regelmäßigem Konsum in der Regel 12 Monate.
  • D2 (D 2.5 N): in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Aufarbeitung, ohne therapeutische Unterstützung mindestens 15 Monate.
  • D4: kein Verzicht nötig, wenn Konsum und Fahren verlässlich getrennt werden.
THC-Grenzwert
3,5 ng/ml im Blutserum seit 22.08.2024 (§ 24a StVG)
MPU-Grundlage
§ 13a FeV seit 01.04.2024
D3
mind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel 1 Jahr
D2
1 Jahr nach Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate
Ohne Abstinenz
D3 mit reduziertem Konsum oder D4 (Trennen)

Drogen-MPU im Überblick

Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.

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Prüfbereich 01 · D-Kriterien

Konsumgeschichte

Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.

Typische Fragen im Gespräch

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So bereiten wir Sie vor

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Ihr Weg zur Drogen-MPU

Was passiert
Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
Ihre Aufgabe
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Unsere Unterstützung
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MPU-Quiz · 2 Minuten

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.

Abstinenzrechner · kostenlos

Abstinenzrechner Cannabis: Wie lange müssen Sie abstinent sein?

Ein paar Fragen nach den Beurteilungskriterien. Sie sehen Ihren Richtwert in Monaten und wann Ihr Nachweis vollständig ist.

Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Alles zum Abstinenzrechner Drogen

Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.

Was sich seit 2024 geändert hat

Seit dem 01.04.2024 regelt § 13a FeV, wann die Führerscheinstelle bei Cannabis ein Gutachten verlangt. Eine MPU droht vor allem bei Anzeichen für einen Cannabismissbrauch, also wenn Konsum und Fahren nicht sicher getrennt werden, und bei wiederholten Zuwiderhandlungen. Bei Hinweisen auf Abhängigkeit ist ein ärztliches Gutachten vorgesehen.

Seit dem 22.08.2024 gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: beim ersten Mal 500 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt ein Cannabisverbot (§ 24c StVG). Ein Verstoß ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien greift die neue Rechtslage auf. Sie beschreibt mit D 2.4 N eine eigene fortgeschrittene Cannabisproblematik und lässt bei D3 neben dem Verzicht auch einen dauerhaft reduzierten Konsum zu. Was die Legalisierung sonst verändert hat, lesen Sie unter Cannabisgesetz 2024.

Woran liegt es, ob Abstinenz verlangt wird?

Nach der Vorbemerkung zu D2 setzt die Forderung nach einem Cannabisverzicht voraus, dass sich der Konsum so problematisch entwickelt hat, dass von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik gesprochen werden muss. Dann ist eine Rückkehr zu einem risikoarmen, kontrollierten Konsum nicht mehr zu erwarten.

Lag dagegen ein Cannabismissbrauch ohne diese Merkmale vor, verlangt die Vorbemerkung zu D3 eine gefestigte Änderung des Konsumverhaltens. Diese kann ein Verzicht sein oder eine deutliche Änderung von Häufigkeit, Menge und Konsumgelegenheiten.

HypotheseWas verlangt wirdDauer
D1 AbhängigkeitEntgiftung, Entwöhnung, Abstinenz von allen DrogenPlanung mit mind. 15 Monaten belegter Abstinenz
D2 fortgeschrittene ProblematikAbstinenz von allen Drogen, polytoxikologisch belegt1 Jahr nach Aufarbeitung (D 2.5 N Ind. 4), ohne Aufarbeitung mind. 15 Monate (Ind. 9)
D3 DrogengefährdungVerzicht oder risikoarmer, reduzierter Konsummind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel 1 Jahr (D 3.6 N)
D4 gelegentlicher Konsumverlässliches Trennen von Konsum und Fahrenkein Verzicht zwingend

Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage.

Fragen zu Cannabis-Abstinenz? Wir helfen gern.

Schreiben Sie uns einfach, wie Ihr Fall aussieht. Unser Team antwortet persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Wann 6 Monate reichen

Sechs Monate sind der Mindestwert der Hypothese D3: Der Verzicht oder die Änderung des Konsums besteht zum Zeitpunkt der Begutachtung seit mindestens sechs Monaten (D 3.6 N Ind. 1). Typisch für D3 sind nach D 3.1 K zum Beispiel:

  • eine Toleranzbildung oder ein gewohnheitsmäßiger Konsum, der das Trennen erschwert hat,
  • eine Konsumhäufigkeit, bei der sich THC im Körper anreichern kann; nach den Kriterien ist das im Einzelfall bei mehr als zweimal wöchentlich nicht mehr auszuschließen,
  • erhöhte THC-COOH-Werte, die auf ein Depot hinweisen,
  • Fahrten trotz Unsicherheit über die eigene Fahrsicherheit.

Hinzukommen muss D 3.3 K: Sie konnten auf negative Folgen noch angemessen reagieren, etwa mit Verzicht während einer Kontrollphase, und haben andere Interessen und Kontakte aufrechterhalten.

Wann 12 Monate nötig sind

Zwölf Monate können sich aus zwei verschiedenen Hypothesen ergeben:

  • D3 nach langjährigem Konsum: Bestand die Problematik über einen langen Zeitraum, etwa über Jahre regelmäßiger Konsum, ist nach D 3.6 N Ind. 2 erst ein Zeitraum von in der Regel einem Jahr eine günstige Voraussetzung für eine stabile Veränderung.
  • D2 mit fachlicher Aufarbeitung: Nach D 2.5 N Ind. 4 leben Sie in der Regel seit einem Jahr nach Abschluss einer therapeutischen Maßnahme drogenabstinent. Das kann eine Suchtberatung, eine Psychotherapie oder ein in der Drogentherapie erfahrener Verkehrspsychologe sein.

D2 liegt bei Cannabis vor, wenn eine fortgeschrittene Cannabisproblematik besteht (D 2.4 N) oder eines der anderen Kriterien D 2.1 N bis D 2.3 N erfüllt ist. Merkmale sind unter anderem:

  • Konsum über längere Zeit mehrfach wöchentlich bis täglich, oft ohne bewusste Entscheidung (D 2.4 N Ind. 1),
  • bei der Fahrt mindestens 15 ng/ml THC ohne Ausfallerscheinungen, oder mehr als 8 ng/ml THC zusammen mit mindestens 150 ng/ml THC-COOH (D 2.4 N Ind. 16),
  • häufiger Mischkonsum mit Alkohol oder Beimischungen synthetischer Cannabinoide (D 2.4 N Ind. 13),
  • eine erneute Fahrt unter Einfluss nach einem positiven Gutachten oder einem Kurs nach § 70 FeV (D 2.4 N Ind. 7).

Wann 15 Monate verlangt werden

Die 15 Monate stehen in Kriterium D 2.5 N und betreffen damit Fälle der Hypothese D2:

  • Ohne therapeutische Unterstützung muss ein belegter Abstinenzzeitraum von deutlich über einem Jahr, mindestens aber 15 Monaten vorliegen (Ind. 9).
  • Wer schon vor der Aufarbeitung aufgehört hat, braucht danach mindestens drei Monate Abstinenz. Der letzte Konsum liegt dann mindestens 15 Monate zurück (Ind. 7).

Woran liegt das? Bei D2 erwarten die Kriterien in der Regel eine fachliche Aufarbeitung der Ursachen. Fehlt sie oder kam sie erst später, muss eine längere belegte Zeit zeigen, dass die Abstinenz trotzdem stabil ist.

Bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit gelten die Anforderungen der Hypothese D1. Planen Sie dann mit mindestens 15 Monaten belegter Abstinenz nach einer Entwöhnungsbehandlung. Einen Überblick geben die D-Kriterien.

Fahren unter THC: was die Werte bedeuten

SituationRechtliche FolgeBedeutung für die MPU
unter 3,5 ng/ml ohne Ausfallerscheinungenkein Verstoß nach § 24a StVGin der Regel kein MPU-Anlass
unter 3,5 ng/ml mit Ausfallerscheinungen oder UnfallStraftat möglich (§ 316 StGB)Entziehung möglich, Eignung wird geprüft
ab 3,5 ng/ml, erster VerstoßOrdnungswidrigkeit: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbotführt allein meist nicht zur MPU; weitere Hinweise auf Missbrauch können sie auslösen
ab 15 ng/ml ohne Ausfallerscheinungenwie obenHinweis auf ausgeprägte Toleranz, Merkmal für D2 (D 2.4 N Ind. 16)
wiederholte Verstößehöhere Bußgelder, längeres FahrverbotMPU nach § 13a FeV; die Dauer richtet sich nach der Hypothese
Cannabis plus Alkoholstrengere Regel, in der Regel 1.000 €Mischkonsum, bei häufigem Vorkommen Merkmal für D2

Eine „Freifahrt“ gibt es also nicht. Wichtig ist für den Gutachter vor allem, ob Sie verstanden haben, warum Konsum und Fahren getrennt werden müssen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite MPU wegen Cannabis.

Mischkonsum mit Alkohol

Mischkonsum heißt nach den Kriterien: Cannabis und Alkohol gleichzeitig oder kurz nacheinander. Als häufig gilt er, wenn er über mindestens einen Monat regelhaft oder innerhalb eines Jahres öfter vorkam (Fußnote 30 zu D 2.3 N). Häufiger, unkontrollierter Mischkonsum ist ein D2-Merkmal (D 2.4 N Ind. 13).

War der Mischkonsum Anlass der Untersuchung, belegen Sie bei D2 zusätzlich einen Alkoholverzicht für zumindest drei bis vier Monate vor der Begutachtung (D 2.5 N Ind. 11). Bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem sind es mindestens sechs Monate (Ind. 10). Ob trotz Mischkonsum D3 möglich ist, erklärt der Beitrag Ist eine D3-Hypothese bei Mischkonsum möglich?

Ohne Abstinenz: reduzierter Konsum oder Trennen

D3 mit reduziertem Konsum (D 3.5 N): Sie konsumieren nur noch einzelne, moderate Konsumeinheiten mit mehrtägigen Pausen, keine hochpotenten Sorten mit 20 % THC oder mehr, keinen Binge-Konsum und kein Cannabis zusammen mit Alkohol. Belegt wird das mit drei Blutkontrollen innerhalb von vier Monaten oder einer Haaranalyse von 3 cm. Ein THC-COOH-Wert von 20 ng/ml oder mehr bei kurzfristiger Einbestellung spricht dagegen.

D4 Trennen: gelegentlicher Konsum, keine anderen Drogen, kein Alkohol zusammen mit Cannabis und ein schlüssiger Plan, wie Sie Fahrten nach dem Konsum vermeiden.

Rechtlich sind beide Wege möglich. Kurse nach § 70 FeV gibt es derzeit allerdings nur mit dem Ziel der Cannabisabstinenz (Fußnote 35 zu D 3.1 K). Wir besprechen offen mit Ihnen, ob ein Weg ohne Verzicht in Ihrem Fall trägt. Wer Cannabis ärztlich verordnet bekommt, findet die Besonderheiten unter Medizinal-Cannabis.

So weisen Sie die Abstinenz nach

Anerkannt werden Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien. Welcher Umfang nötig ist, hängt wieder von der Hypothese ab:

  • D3, nur Cannabis: Belege auf THC bzw. THC-COOH für den Zeitraum vor der Begutachtung, nämlich drei Urinkontrollen innerhalb von vier Monaten oder ein 3 cm langes kopfhautnahes Haarsegment (D 3.6 N Ind. 4). Der Verzicht selbst muss trotzdem mindestens sechs Monate bestehen und nachvollziehbar sein.
  • D3 mit anderen Drogen: zusätzlich polytoxikologische Analysen für den gesamten geforderten Zeitraum (D 3.6 N Ind. 3).
  • D2: immer polytoxikologisch für alle Substanzen der CTU-Kriterien und für den gesamten Zeitraum, auch bei reinem Cannabiskonsum (Fußnote 33 zu D 2.5 N).

Haare wachsen etwa 1 cm pro Monat. Für Drogen werden höchstens 6 cm je Probe ausgewertet, das sind rund sechs Monate. Urinkontrollen zählen erst ab Programmbeginn. Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. Alles zum Abstinenznachweis

HinweisDieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und die Beurteilungsgrundsätze nach den Beurteilungskriterien, 5. Auflage. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kriterien sprechen oft von „in der Regel“; die Einordnung trifft der Gutachter im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Reichen bei Cannabis 6 Monate Abstinenz?

Wenn Ihr Fall nach D3 eingeordnet wird, ja: Mindestens sechs Monate sind dort der Richtwert. Nach jahrelangem regelmäßigem Konsum sind es in der Regel zwölf Monate, bei D2 ein Jahr nach Aufarbeitung oder mindestens 15 Monate.

Muss ich nach einem ersten Verstoß über 3,5 ng/ml zur MPU?

Meist nicht. Ein erster Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit 500 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Eine MPU droht bei Wiederholung oder weiteren Hinweisen auf Missbrauch. Mehr zur Cannabis-MPU

Was bedeutet ein THC-COOH-Wert über 150 ng/ml?

Nach der Rechtsprechung, auf die die Kriterien verweisen, spricht ein Wert ab 150 ng/ml für regelmäßigen Konsum. Eine solche Konzentration in der Vorgeschichte ist ein Merkmal für D2 (D 2.4 N Ind. 14), zusammen mit mehr als 8 ng/ml THC bei der Fahrt ebenfalls (Ind. 16).

Kann ich die Cannabis-MPU ohne Abstinenz bestehen?

Ja, nach D3 mit einem belegten, dauerhaft reduzierten Konsum oder nach D4 mit verlässlichem Trennen. Bei D2 und D1 ist eine belegte Abstinenz von allen Drogen Voraussetzung.

Gilt für Fahranfänger etwas anderes?

Ja. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Cannabisverbot am Steuer (§ 24c StVG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Wie lange dauert die Vorbereitung insgesamt?

Den Takt geben Hypothese und Nachweis vor, meist 6 bis 15 Monate. Die psychologische Vorbereitung läuft parallel und ist bei D2 selbst Teil der Rechnung. So bereiten wir vor

Wie lange in Ihrem Fall? Wir schätzen es ein.

Schicken Sie uns Bußgeldbescheid oder Schreiben der Führerscheinstelle. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Hypothese wahrscheinlich ist und welcher Nachweis passt.

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