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Ratgeber · Amphetamin · Abstinenzdauer

Amphetamin und MPU: Sechs, zwölf oder fünfzehn Monate?

Bei Amphetamin und Speed hängt die Abstinenzdauer davon ab, ob der Gutachter Ihren Konsum als Drogengefährdung (D3) oder als fortgeschrittene Problematik (D2) einordnet, und bei D2 davon, ob und wann Sie die Ursachen fachlich aufgearbeitet haben.

Veröffentlicht am 22.03.2025Aktualisiert am 09.10.2026Lesezeit ca. 6 Minuten

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Drogen

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Kurz gesagt

Bei Amphetamin kommt anders als bei Kokain die Hypothese D3 in Betracht. Dann sind mindestens 6 Monate Abstinenz nötig, nach langjährigem Konsum in der Regel 12 Monate. Bei D2 gilt in der Regel ein Jahr nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung, ohne Aufarbeitung oder bei Abstinenz schon vor der Maßnahme mindestens 15 Monate.

  • Die Einordnung richtet sich nach dem Gesamtbild: Häufigkeit, Konsummotive, Reaktion auf Folgen, Mischkonsum.
  • Methamphetamin (Crystal) zählt zu den hoch suchtpotenten Drogen. Wiederholter Konsum schließt D3 in der Regel aus.
  • Belegt wird mit polytoxikologischen Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien für den gesamten Zeitraum.
D3 Drogengefährdung
mind. 6 Monate, bei langjährigem Konsum in der Regel 1 Jahr (D 3.6 N)
D2 mit Aufarbeitung
in der Regel 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme (D 2.5 N Ind. 4)
D2 ohne Aufarbeitung
mind. 15 Monate (D 2.5 N Ind. 9)
Rechtsgrundlage
§ 14 FeV, Anlage 4 Nr. 9.1 FeV

Drogen-MPU im Überblick

Worauf der Gutachter bei Drogen schaut.

Tippen Sie auf einen Punkt. Genau diese Themen arbeiten wir in der Vorbereitung mit Ihnen auf.

Prüfbereich 01 · D-Kriterien

Konsumgeschichte

Geprüft wird, ob Sie Beginn, Häufigkeit und Entwicklung Ihres Konsums offen und stimmig schildern, einschließlich Mischkonsum. Der Gutachter gleicht Ihre Angaben mit Laborbefund und Akte ab. Verharmlosen fällt dabei schnell auf.

Typische Fragen im Gespräch

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Ihr Weg zur Drogen-MPU

Was passiert
Anordnung, Fragestellung, Laborbefund und Fristen lesen, Akteneinsicht nehmen.
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Unsere Unterstützung
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MPU-Quiz · 2 Minuten

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Typische Fragen zu Ablauf, Abstinenz, Kriterien und Begutachtung. Mit Erklärung nach jeder Antwort.

Abstinenzrechner · kostenlos

Abstinenzrechner Amphetamin: Wie lange müssen Sie abstinent sein?

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Light-Version nach den Beurteilungskriterien. Ihre genaue Einordnung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Orientiert an den Beurteilungskriterien (Hypothesen A1–A3, D1–D3), nach denen alle Begutachtungsstellen arbeiten. Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nur, wenn Sie sie uns schicken.

Die Stufen im Überblick

Amphetamin ist ein Betäubungsmittel. Schon die Einnahme schließt nach Anlage 4 Nr. 9.1 FeV die Fahreignung in der Regel aus. Anders als bei Kokain nennt die Vorbemerkung zu D3 Amphetamin aber ausdrücklich als Substanz, bei der zu prüfen ist, ob Sie Ihren Konsum auch ohne fachliche Hilfe angemessen verändern konnten. Die Grundlagen stehen bei den D-Kriterien.

AbstinenzHypothese und KriteriumTypisches Bild
mind. 6 MonateD3, D 3.6 N Ind. 1Gelegentlicher Konsum im sozialen Kontext, keine problematischen Motive, angemessene Reaktion auf negative Erfahrungen
in der Regel 12 MonateD3, D 3.6 N Ind. 2Wie oben, aber über Jahre regelmäßig oder häufig wiederholt
in der Regel 1 Jahr nach AufarbeitungD2, D 2.5 N Ind. 4Fortgeschrittene Problematik, Ursachen fachlich aufgearbeitet
mind. 15 MonateD2, D 2.5 N Ind. 7 und 9Fortgeschrittene Problematik ohne therapeutische Unterstützung, oder Abstinenz begann schon vor der Aufarbeitung

Quelle: Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), 5. Auflage.

Kein einzelnes Merkmal legt die Frist fest. Der Gutachter bewertet, wie die Umstände zusammenpassen.

Wann 6 Monate reichen

Sechs Monate sind der Mindestwert der Hypothese D3 (D 3.6 N Ind. 1). Für D3 spricht nach D 3.2 K und D 3.3 K zum Beispiel, wenn

  • Sie Amphetamin gelegentlich im sozialen Kontext genommen haben, etwa auf Partys oder Festivals (Ind. 2),
  • der Konsum zu keinen problematischen Erlebnissen geführt hat oder Sie danach aufgehört haben (Ind. 3),
  • häufigerer Konsum auf die Freizeit beschränkt blieb und keine problematischen Konsummotive vorlagen (Ind. 4),
  • Sie Konsumhäufigkeit, Mengen und Situationen konkret benennen können (Ind. 5),
  • Schule, Beruf und Kontakte außerhalb der Konsumentenszene erhalten blieben (D 3.3 K).

Wann D3 auch bei Mischkonsum noch möglich ist, erklärt der Beitrag D3-Hypothese bei Mischkonsum.

Fragen zu Amphetamin-Abstinenz? Wir helfen gern.

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Wann 12 Monate nötig sind

Auch innerhalb von D3 können zwölf Monate nötig sein: Bestand der Konsum über einen langen Zeitraum, etwa über Jahre regelmäßig oder häufig wiederholt, ist nach D 3.6 N Ind. 2 erst eine Abstinenz von in der Regel einem Jahr eine günstige Voraussetzung für eine stabile Veränderung. Woran liegt das? Je länger ein Verhalten eingeübt war, desto länger braucht es, bis das neue Verhalten als gefestigt gelten kann.

Bei D2 gilt nach D 2.5 N Ind. 4: in der Regel ein Jahr Abstinenz nach Abschluss einer fachlichen Aufarbeitung, etwa einer Suchtberatung, einer Psychotherapie oder bei einem in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen. D2 liegt zum Beispiel vor bei

  • schädlichem Gebrauch oder einer Substanzkonsumstörung mit Folgen in Arbeit, Familie oder Gesundheit (D 2.1 N),
  • Konsum, um Belastungen zu bewältigen oder das Tief nach dem Konsum zu überdecken (D 2.2 N Ind. 1, 2, 9),
  • experimentellem Mischkonsum oder wiederholt unbekannten Substanzen (D 2.2 N Ind. 4, D 2.3 N Ind. 6),
  • wiederholtem Konsum von Methamphetamin oder anderen hoch suchtpotenten Drogen (D 2.3 N Ind. 1 und 3).

Wann 15 Monate verlangt werden

Die 15 Monate stehen in Kriterium D 2.5 N und betreffen Fälle der Hypothese D2:

  • Ohne therapeutische Unterstützung muss ein belegter Abstinenzzeitraum von deutlich über einem Jahr, mindestens aber 15 Monaten vorliegen (Ind. 9).
  • Wer schon vor der Aufarbeitung aufgehört hat, braucht nach deren Abschluss mindestens drei Monate Abstinenz. Der letzte Konsum liegt dann mindestens 15 Monate zurück (Ind. 7).

Ein früherer Rückfall löst die 15 Monate nicht automatisch aus. Ein positiver Befund unterbricht aber den Nachweis, und eine erneute Auffälligkeit spricht für eine fortgeschrittene Problematik. Wir raten dann, mit mindestens 15 Monaten zu planen. Ein offen berichteter, aufgearbeiteter einmaliger Ausrutscher kann als „lapse“ gewertet werden (D 2.5 N Ind. 13).

Bestehen Hinweise auf eine Abhängigkeit, gilt Hypothese D1: Dann sind eine Entgiftung und Entwöhnung nötig, und Sie sollten mit mindestens 15 Monaten belegter Abstinenz planen.

Fahren unter Amphetamin

Für Amphetamin gibt es keinen Toleranzwert wie bei Cannabis. Wer unter Einfluss fährt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, beim ersten Mal 500 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis in der Regel trotzdem, weil schon die Einnahme die Eignung ausschließt.

Eine einzelne Fahrt unter Einfluss legt die Abstinenzdauer nicht allein fest. War die Beeinträchtigung für Sie selbst erkennbar und Sie sind trotzdem gefahren, ist das aber ein Merkmal für D2 (D 2.1 N Ind. 10). Mehr zu den Folgen auf der Seite MPU wegen Amphetamin.

Mischkonsum mit Alkohol

Haben Sie Amphetamin mit Alkohol kombiniert und traten dabei unvorhergesehene Wirkungen auf, oder bestand zusätzlich ein problematischer Alkoholkonsum, spricht das für D2 (D 2.3 N Ind. 9 und 10).

Bei D2 belegen Sie dann auch einen Alkoholverzicht: zumindest für drei bis vier Monate vor der Begutachtung, wenn der Mischkonsum Anlass der Untersuchung war (D 2.5 N Ind. 11), und mindestens sechs Monate bei Hinweisen auf ein eigenes Alkoholproblem (Ind. 10).

Die Abstinenzentscheidung muss tragen

Gleich welche Frist gilt: Der Gutachter will verstehen, warum Sie dauerhaft verzichten (bei D2 Kriterium D 2.6 K, bei D3 D 3.4 K). Überzeugend sind Gründe, die aus Ihrem eigenen Leben kommen und die Sie mit konkreten Veränderungen verbinden. Wer den Konsum verharmlost oder nur wegen des Führerscheins aufhört, überzeugt meist auch mit vollständigen Nachweisen nicht.

Belegt wird die Abstinenz mit polytoxikologischen Urin- oder Haaranalysen nach den CTU-Kriterien, und zwar für den gesamten Zeitraum (D 3.6 N Ind. 3, Fußnote 33 zu D 2.5 N). Haare wachsen etwa 1 cm pro Monat, für Drogen werden höchstens 6 cm je Probe ausgewertet. Urinkontrollen zählen erst ab Programmbeginn; für sechs Monate sind in der Regel mindestens vier, für zwölf Monate mindestens sechs Kontrollen vorgesehen. Der belegte Zeitraum darf nicht länger als vier Monate vor der Begutachtung enden. So funktioniert der Abstinenznachweis

HinweisDieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und die Beurteilungsgrundsätze nach den Beurteilungskriterien, 5. Auflage. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kriterien sprechen oft von „in der Regel“; die Einordnung trifft der Gutachter im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Reichen bei Speed 6 Monate Abstinenz?

Wenn Ihr Fall nach D3 eingeordnet wird, ja. Nach jahrelangem regelmäßigem Konsum sind es auch bei D3 in der Regel zwölf Monate. Bei D2 gilt ein Jahr nach Aufarbeitung oder mindestens 15 Monate.

Gilt für Ecstasy dasselbe wie für Amphetamin?

Ja, im Grundsatz. Die Vorbemerkung zu D3 nennt Cannabis, Amphetamin und Ecstasy (MDMA) gemeinsam als Substanzen, bei denen D3 in Betracht kommt. Die Bedingungen im Überblick

Und bei Crystal Meth?

Methamphetamin zählt nach den Kriterien zu den Drogen mit hoher Suchtpotenz. Wiederholter Konsum schließt D3 in der Regel aus, dann gelten die Regeln für D2 aus Kriterium D 2.5 N.

Ich bin einmal unter Amphetamin gefahren. Brauche ich 15 Monate?

Nicht automatisch. Die Frist ergibt sich aus der Hypothese und, bei D2, aus dem Zeitpunkt Ihrer Aufarbeitung. Eine Fahrt trotz erkennbarer Beeinträchtigung ist aber ein Merkmal für D2.

Wie lange ist Amphetamin nachweisbar?

Im Blut meist nur wenige Stunden, im Urin einige Tage, bei regelmäßigem Konsum länger. Haaranalysen decken je Probe rund sechs Monate rückwirkend ab.

Muss ich auch auf Alkohol verzichten?

Bei D2, wenn der Mischkonsum Anlass der Untersuchung war (mindestens drei bis vier Monate belegt) oder ein eigenes Alkoholproblem besteht (mindestens sechs Monate). Ob das auf Sie zutrifft, klären wir im Erstgespräch.

6, 12 oder 15 Monate? Wir klären es mit Ihnen.

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorgeschichte den Kriterien zu und planen den Nachweis so, dass er zur Hypothese passt.

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